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KOSTEN PSYCHOTHERAPIE

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum 2.3fachen Satz, in begründeten Fällen zum 3.5fachen Satz. Eine Übersicht über gängige Kosten gibt die untenstehende Tabelle. 

LEISTUNG

GOP-

ZIFFER

STEIGERUNGSFAKTOR

ANZAHL

BETRAG

Psychotherapeutische Einzelsitzung VT / TP

(vor Ort oder online) 

nach 20 Uhr, am Samstag, an Sonn- oder Feiertagen, bei gesonderter Begründung

(z.B. EMDR)

870​ / 861

3,0* / 3,25*

 

3,5

nach Bedarf

131,16 € / 130,71 €

 153,02 € 

Erhebung der biographischen Anamnese

860

3,0

einmalig zu Beginn

160,86

Fragebogen-Diagnostik

857

3,0

pro Test, 

Anzahl nach Bedarf

20,28

Therapieantrag Erstbericht/ ausführlicher

Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzial-diagnostische

808

3,5

nach Bedarf

81,62 €

schriftlicher Befundbericht

75

3,5

nach Bedarf

26,52 €

Technikzuschlag Onlinesitzung

analog zu EBM 01450

pro Sitzung

  3,45 €

*für Privatversicherte nicht erstattungsfähig!

Ausfallhonorar (wenn Terminabsage nicht mind. 48 h vorher erfolgt)

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig!

1x pro ausgefallener Stunde

100,00 €

Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratungen, Bescheinigungen, weitere Berichte, Schreibgebühren, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. können nach Bedarf dazukommen.

 

Alle GOP-Leistungen der Praxis sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört. Je nach Versicherung unterscheiden sich das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze.  Über eventuell zu leistende private Zuzahlungen informiert Sie das Dokument Honorarvereinbarung. 

 

Bitte lesen Sie auch die Honorarvereinbarung aufmerksam.

KOSTENTRÄGER

Krankenversicherung

Die Praxis Dr. Schefter wird als Privatpraxis geführt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis werden in der Regel von folgenden Krankenversicherern übernommen:

  • Private Krankenversicherung

 

  • Beihilfe

 

  • Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung

 

  • Freie Heilfürsorge

Das Verfahren zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Kosten können sich je nach Kostenträger bzw. Versicherungstarif unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherer und fordern Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an. 

Selbstzahler

Als Selbstzahler kommen Sie selbst für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Damit entfallen die Formalitäten eines Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer. Ihre Behandlung ist somit reine Privatsache. 

 

Gesetzliche Krankenkasse

Privatpraxen nehmen nicht an der vertragstherapeutischen Versorgung teil und können daher in der Regel nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Deshalb sind Sie als gesetzlich Versicherte/r grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Psychotherapie bei einem Kassentherapeuten anzustreben. Der Bedarf an Psychotherapie ist jedoch sehr hoch und die Anzahl der KollegInnen mit einem Kassensitz sehr begrenzt. Somit entstehen oft lange und unzumutbare Wartezeiten, wenn der Leidensdrucks am höchsten ist. 

Und nun die gute Nachricht: Wenn eine Psychotherapie dringend notwendig und unaufschiebbar ist, Sie bei einem Kassentherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit ( weniger als 3 Monate) jedoch keinen Therapieplatz erhalten, sind die gesetzlichen Krankenkassen nach §13 Absatz 3, SGB V dazu verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen.

 

Das Antragsprocedere ist leider recht bürokratisch und aufwändig. Wir verfügen jedoch über umfangreiche Erfahrungen im Kostenerstattungsverfahren und unterstützen Sie gern dabei. 

Im Erstgespräch informieren wir Sie eingehend über die notwendigen Schritte zur Beantragung der sog. außervertraglichen Psychotherapie. Entscheiden Sie sich am Ende des Erstgesprächs gegen die Kostenerstattung bliebt es für Sie kostenfrei. Entscheiden Sie sich dafür, wird das Erstgespräch mit dem üblichen Satz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet (€ 100,56). Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird Ihnen dieser Betrag rückerstattet. 

Für Versicherte der AOK und Barmer bieten wir das Kostenerstattungsverfahren nicht an.

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